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Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesautobahn A 94
Abschnitt Dorfen bis Heldenstein

Stellungnahme des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN)

Der BN lehnt das geplante Vorhaben mit aller Entschiedenheit ab.

Begründung:

I. Grundsätzliche Position zur A 94

Der BN befasst sich seit Mitte der 70er Jahre eingehend mit der geplanten Autobahn München - Mühldorf - Simbach - Pocking und hat folgende, nach wie vor gültige Grundsatzposition immer wieder dargelegt:

II. Mißachtung übergeordneter raumordnerischer und regionalplanerischer Vorgaben, sowie Zielsetzungen der Landesplanung und Aussagen fachlicher Programme

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern fordert in zahlreichen Zielvorgaben ausdrücklich die Verhinderung der weiteren Landschaftszersiedelung, verstärkte Anstrengungen zum Klima-, Landschafts- und Bodenschutz und eine vorrangige Verkehrserschließung über die Schiene bzw. den ÖPNV. Im Kapitel „Natur und Landschaft“ BI, sind unter Punkt 3.10 (Einrichtungen der Infrastruktur) beispielsweise folgende Ziele eindeutig festgelegt:

Der geplante Bau einer Autobahn auf der „Trasse Dorfen“ widerspricht diesen Zielsetzungen eklatant und ist darüber hinaus mit dem Leitbild einer ,,Nachhaltigen Entwicklung", zu dem sich die Bayerische Staatsregierung in der ,,Bayern - Agenda 21" und der Deutsche Bundestag in seinem einstimmigen Beschluß vom 29.06.1994 bekennen, nicht zu vereinbaren.

Weiterhin ist anzumerken, daß die im Erläuterungsbericht (S. 13) aufgeführte Begründung, daß im LEP eine Entwicklungsachse zur Verbesserung der Infrastruktur in diesem Raum festgelegt sei, nicht stichhaltig ist. Einrichtungen der Bandinfrastruktur sollen nämlich lediglich bevorzugt im Verlauf von Entwicklungsachsen ausgebaut bzw. geschaffen werden und außerdem kommen hierfür auch Bahnlinien in Frage. Letzteres ist durch die derzeit laufenden, konkreten Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke München - Mühldorf eindeutig gegeben. Der BN sieht daher auch diesbezüglich einen entscheidenden Widerspruch zu landesplanerischen Vorgaben und eine Bestätigung darin, daß durch übergeordnete, raumordnerische Vorgaben keinerlei Zwang für eine Trassenführung über Dorfen abgeleitet werden kann. Es handelt sich somit um eine rein politische, von kurzsichtigen wirtschaftlichen Erwägungen geprägte Fehlentscheidung, die angesichts der immensen negativen Beeinträchtigungen der verschiedensten Schutzgüter (Naturhaushalt, Landschaft, Mensch etc.) nicht nachvollziehbar ist und fachlich nicht begründet werden kann.

Gleiches gilt auch für zahlreiche Zielvorgaben in den Regionalplänen der Regionen 14 (München) und 18 (Südostoberbayern), sowie Aussagen in Fachprogrammen, insbesondere der Arten- und Biotopschutzprogramme (ABSP) für die Landkreise Erding und Mühldorf oder dem Bayerischen Bodenschutzprogramm von 1991. Wir verweisen diesbezüglich auf die entsprechenden Ausführungen in den vorgelegten Unterlagen (z.B. im LBP ab S. 12), die nach Auffassung des BN nur eine Schlußfolgerung erlauben, nämlich die, dass der Bau einer Autobahn im Trassenkorridor Dorfen in der Gesamtabwägung nicht genehmigungsfähig ist.

Im Hinblick auf den gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt möchten wir nur einen Punkt herausgreifen, der beispielhaft belegt, wie eklatant die Vorgaben der Regionalplanung mißachtet würden: Auf S. 15 (Absatz 1) des LBP wird unter anderem zitiert, daß ,,... exponierte Kuppen und Hänge grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen". Im Abschnitt Dorfen - Heldenstein, aber auch im Bereich der Variante ,,Isental Hang", verläuft die geplante Autobahn jedoch ständig über exponierte Kuppen und Hänge und beeinträchtigt das Landschaftsbild und das Landschaftsgefüge in massivster Weise.

III. Allgemeine rechtliche Einwändungen

Obwohl weder das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Forstinning - Pastetten“ abgeschlossen, noch die weitere Strecke ,,Pastetten - Dorfen" konkret durchgeplant ist, hat die Autobahndirektion Südbayern am 28.09.1998 nun das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt ,,Dorfen - Heldenstein" eröffnet. Ein Vorgehen, das wie bereits erwähnt, nur als politisch-taktisch, nicht aber fachlich - planerisch interpretiert werden kann. Offenbar sollen damit, neben der westlichen Weichenstellung bei Forstinning nun auch im Bereich von Heldenstein, von Osten in das Isental hinein, mit einer klassischen ,,Salamitaktik" vollendete Tatsachen geschaffen und das Vorhaben insgesamt beschleunigt werden, ohne dass für irgend einen der Abschnitte Planungssicherheit besteht. Eine derartige Vorgehensweise wird vom BN entschieden abgelehnt und zurückgewiesen.

Der BN betont daher nochmals seine grundlegenden Bedenken gegen die einseitige Bevorzugung der Trasse Dorfen gegenüber der Trasse Haag. Dies gilt insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der landesplanerischen Beurteilung bezüglich die Variante ,,Isental-Hang" vom 30.09.98. Diese landesplanerische Beurteilung suggeriert, man habe von Seiten der Landesplanung den Bau der A 94 auf der Trasse Dorfen gemäß § 15 | 2 Nr.2 ROG mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht, indem man bestimmte ,,Maßgaben" in die Beurteilung mit aufnahm. Die Landesplanungsbehörde geht also davon aus, dass die vorgesehene Trasse Dorfen - auch die abweichende Strecke ,,Isental - Hang" - aus raumordnerischen Gesichtspunkten Bedenken begegnet. Diesen Bedenken soll anscheinend durch die Auflagen Nr.1 bis 8 Rechnung getragen werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um Scheinauflagen, da die genannten Punkte ohnehin von Gesetzes wegen zu beachten wären. Die landesplanerische Beurteilung räumt selbst ein, daß die Variante „Isental - Hang“ Belange des Siedlungswesen, der Landwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes, der Erholung und des Immissionsschutzes betrifft, die nicht ausreichend ausgeglichen werden können. Es widerspricht deswegen dem Wortlaut des Gesetzes, wenn die Regierung von Oberbayern gleichwohl zu dem Gesamtergebnis gelangt, daß der Bau der A 94 den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Diese Feststellung trifft nämlich nur in Bezug auf einzelne Ziele und Grundsätze zu. Sie ist daher nach Ansicht des BN in der Abwägung fehlerhaft und absolut unverständlich.

Auch handelt es sich bei der Variante „Isental - Hang“ um eine wesentliche Abweichung von der Linie, die der Bundesverkehrsminister festgestellt hat. Aus diesem Grunde ist für den neu raumgeordneten Bereich das Vorlage- und Entscheidungsverfahren nach § 16 FStrG zum Bundesverkehrsminister nochmals zu durchlaufen. Der Bund Naturschutz fordert eine erneute Vorlage des Vorhabens auf Bundesebene. Dort liegt die Entscheidungskompetenz über den Bau und die Linienführung der A 94.

IV. Mangelhafte Berücksichtigung Europäischer Naturschutzrichtlinien

Das Gebiet weist eine Vielzahl an natürlichen Lebensraumtypen und Arten gemäß FFH - Richtlinie auf, wie in den Unterlagen zum Abschnitt ,,Dorfen - Heldenstein" dargestellt. Der BN weist aber ausdrücklich darauf hin, daß die diesbezüglichen Untersuchungen nicht vollständig sind. Es fehlt beispielsweise eine aktuelle, den fachlichen Anforderungen entsprechende Kartierung und Bewertung der Auswirkungen auf Fledermausarten und die Fischfauna (Mühlkoppe).

Da für Bayern noch keine abschließende, den fachlichen Kriterien der FFH - Richtlinie entsprechende Liste für Gebietsvorschläge für das Netz NATURA 2000 vorliegt, ist zu prüfen, ob das Gebiet den Kriterien der FFH - Richtlinie entspricht und somit als potentielles FFH - Gebiet bezeichnet und entsprechend behandelt werden muß. Diese Prüfung muß auf naturräumlicher Bezugsbasis erfolgen und kann nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen.

Nach unserer Prüfung, unter Berücksichtigung aller vorhandenen fachlichen Daten, ist hierzu festzustellen, daß das Isental westlich und östlich von Dorfen eindeutig den fachlichen Kriterien der FFH - Richtlinie entspricht und somit als potentielles FFH - Gebiet zu bewerten ist. Im Isental, mit seinen Auwäldern, kommen zahlreiche prioritäre Lebensräume und geschützte Arten gemäß FFH- Richtlinie vor. Die Naturschutz fachlich hohe Wertigkeit des Isentales braucht hier nicht weiter begründet zu werden, da dies in zahlreichen Gutachten, Kartierungen und Fachprogrammen des Naturschutzes (ABSP) eindeutig belegt ist.

Dieses potentielle NATURA 2000-Gebiet wird in zweifacher Hinsicht durch die laufenden Planungen betroffen:

Zum einen durch die Planungsabschnitte westlich von Dorfen (Forstinning - Pastetten, Isental Hang). Hier wird das Isental (bei Lengdorf) direkt gequert und der Talraum damit zerschnitten. Im weiteren Verlauf entstehen, auch bei der Variante ,,Isental Hang" nachhaltige negative Folgewirkungen für das Isental. Darüber hinaus wird hier das Lappachtal gequert und zerschnitten (siehe Stellungnahme des BN vom 18.05.1998). Zum anderen wird durch den jetzt gegenständlichen Trassenabschnitt (Dorfen - Heldenstein) der Talraum der Isen auch östlich von Dorfen erheblich negativ beeinträchtigt. Der Talraum der Isen würde hier durch den geplanten Autobahnbau sowohl durch die direkte Beeinträchtigung wichtiger Zuflüsse als auch durch die vielfältigen, weitreichenden Auswirkungen der z.T. direkt am Rande des Talraums verlaufenden Trasse nachhaltig in seinem Zustand verschlechtert. Die Errichtung von Brücken kann nach Ansicht des BN nicht die gesamten negativen Auswirkungen einer Autobahn auf den gesamten Talraum und Lebensraumkomplex verhindern.

Die Planung betrifft also ein Gebiet, das als potentielles FFH - Gebiet zu behandeln ist. Für potentielle FFH - Gebiete gilt - bestätigt durch neueste Urteile - das Verschlechterungsverbot(Art 6.2. FFH - Richtlinie) und es muß eine Verträglichkeitsprüfung nach FFH - Richtlinie sowie eine Alternativen - Suche erfolgen (Art 6.3. FFH - Richtlinie).

Diesen Bestimmungen wurde in der vorliegenden Planung nicht Rechnung getragen. Gleiches gilt in noch stärkerem Ausmaß für die anderen Planungsabschnitte im Trassenkorridor Dorfen. Weder wurde eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für das gesamte potentielle FFH - Gebiet ,,Isental" festgestellten Erhaltungszielen vorgenommen noch wurde die Suche nach Alternativen durchgeführt.

Da auch prioritäre Lebensraumtypen betroffen sind, muß das Projekt der in Art. 6.3 und 4 der FFH - Richtlinie geforderten Vorgehensweise unterliegen, d.h. letztlich ggf. auch der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Für die geplante Autobahn liegt eine Alternative vor, die der BN, wie bereits mehrfach erwähnt, seit Jahren eingebracht hat, die aber weder im Gesamtverfahren noch im jetzigen Planungsabschnitt berücksichtigt wurde: Der Ausbau der bestehenden B12 mit einigen Ortsumfahrungen im Trassenkorridor Haag! Durch Realisierung dieser Alternative können die negativen Auswirkungen auf das potentielle FFH - Gebiet ,,Isental" vermieden werden.

Da der Planungsabschnitt in der vorliegenden Form unmittelbar an das potentielle FFH - Gebiet heranführt bzw. in seinen Auswirkungen wichtige Seitenbäche der Isen und den gesamten Talraum des potentiellen FFH - Gebietes ,,Isental" beeinträchtigt, ist in der Planung also ein Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht zu sehen, da zur Schonung des FFH - Gebietes vorhandene Alternativen nicht berücksichtigt werden.

Außerdem wäre mit der Realisierung des vorliegende Planungsabschnittes zwangsläufig die Zerschneidung und Verschlechterung der Lebensraumqualitäten im Isental westlich von Dorfen verbunden (präjudizierende Wirkung), so daß auch diese Beeinträchtigungen hätten berücksichtigt werden und durch Alternativen - Prüfung vermieden werden müssen.

V. Stellungnahme zum vorliegenden Planfeststellungsverfahren A 94, Abschnitt Dorfen - Heldenstein

1. Allgemeine Position

Der jetzt gegenständliche Planungsabschnitt stellt nach Auffassung des BN eine ähnlich weitreichende Weichenstellung für den Bau der A 94 im Trassenkorridor Dorfen dar wie der Abschnitt ,,Forstinning - Pastetten", da er von Osten her diese Trassenführung präjudizieren würde. Er stellt sich damit als ein Kernstück der Gesamtplanung dar, die vom BN, wie in der Einleitung bereits erwähnt, entschieden abgelehnt wird. Es kann keinesfalls akzeptiert werden, daß aus rein wirtschaftlichen und strukturpolitischen Gründen hier eine neue Entwicklungsachse geschaffen werden soll mit dem Ziel, die Region zu beleben, den Siedlungsbau und die Industrietätigkeit entlang der Achse zu fördern und dabei drastische Natur- und Landschaftszerstörungen, ohne Not und ganz bewußt in Kauf genommen werden, anstatt die naheliegende Alternative (Ausbau der bestehenden B 12) umzusetzen (siehe auch Kapitel I, II und III).

Der Naturraum des Planungsgebietes zeichnet sich durch einen ganz besonderen Charakter aus. Die Intensivierung der Landwirtschaft in den letzten 30 Jahren war in diesem Raum nicht so möglich wie in anderen Gebieten. Seit ca. 10 Jahren ist festzustellen, daß viele landwirtschaftliche Brachflächen entstanden sind und sich die Natur langsam erholt. Als Beispiel seien genannt, daß sich Rebhuhnbestände wieder entwickelten und der Eisvogel ebenso wie verschiedene Eulenarten wieder häufiger sind.

Der geplante Autobahnneubau würde eine zusätzliche, drastische Zerschneidung bedeuten, in einer Region, deren Wert besonders durch die vorhandene Großräumigkeit der Landschaft gekennzeichnet ist. Diese nachhaltige, großräumige Zerschneidung wäre unnötig, wenn die Planung auf der Trasse Haag weiter verfolgt würde. Neben der B 12 der 90er Jahre, entstand vor ca. 20 Jahren die derzeitige B 12, mit erheblichen Einbußen für die Tier- und Pflanzenwelt. Die geplante A 94 soll nun in den zwischen der Bahntrasse München - Mühldorf verbliebenen Naturraum gelegt werden. Für die Tier- und Pflanzenwelt bedeutet dies eine weitere Verinselung, die eine Biotopvernetzung, wie auch im BayNatschG gefordert, unmöglich macht.

Kennzeichen der A 94 in diesem Raum sind sehr viele Brückenbauwerke, sehr hohe Dämme und zum Teil noch wesentlich höhere Brücken zur Überführung des Regionalverkehrs, zusätzlich zu den vorgesehenen (einerseits wünschenswerten) Lärmschutzmaßnahmen, die durch ihre Bauhöhe in der Natur noch trennender wirken. Insgesamt sind auf den geplanten 16 km Autobahn 33 Ingenieurbauwerke mit lichten Weiten bis zu 45 Meter geplant. Bei der Realisierung dieser Bauwerke werden zwangsläufig große Schäden an den betroffenen Bächen und anderen Lebensräumen entstehen. Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen erscheinen dagegen insgesamt als einziges Flickwerk, womit die Zerschneidungseffekte keinesfalls ausgeglichen werden können. Die verheerenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dabei offensichtlich und brauchen nicht näher begründet zu werden.

Entscheidend ist außerdem die Qualität der ,,Rest" - Landschaft, die nach dem Eingriff übrig bleibt, d.h. ob die Tier- und Pflanzenarten die zu schützen sind, nach den Baumaßnahmen überhaupt noch existent sind. Nach Ansicht des BN muß darüber hinaus davon ausgegangen werden, daß durch die Bautätigkeit an den Brücken etc. die Gewässer nachhaltig beeinträchtigt oder zerstört werden. Weiterhin ist unseres Erachtens nicht geklärt, ob die Pflanzen- und Tierwelt überhaupt in der Lage ist, die Auswirkungen einer Autobahn - auch langfristig - auszuhalten, da riesige Mengen Salz, Reifenabrieb und andere Schadstoffe über die Bäche in die Isen geleitet werden. Erschwerend kommt dazu, daß die Isen und ihre Nebenbäche im Winter besonders wenig Wasser führen und damit eine weitere Verarmung der Artenvielfalt vorprogrammiert ist.

Die für das Jahr 2010 prognostizierte Verkehrsmenge von rd. 50.000 Kfz/24 Stunden plus Schwerlastverkehr von 15% ist nach den momentanen Zählungen absolut unrealistisch hoch. Diese Prognosen werden vom BN ganz entschieden angezweifelt! Mit fiktiven Zahlen wird damit eine völlig überdimensionierte Planung begründet. So kommen beispielsweise derzeit von 24.000 Fahrzeugen die Hohenlinden belasten nur ca. 15.870 in Maitenbeth an (Verkehrszählung 1995 vom Straßenbauamt Rosenheim).

Die Aussagen zum Grundwasser negieren völlig die Probleme, die auch vom Planungsbüro Schober aufgezeigt wurden. In Weidenbach sind bereits heute Gebäudeteile sichtbar, die nach Grundwasserabsenkungen durch Gräben vor ca. 20 Jahren ihre Lage verändert haben. Die Aussage, daß bzgl. des Grundwassers keine Probleme zu erwarten sind, mag vielleicht den Brückenbauer beruhigen, nach Ansicht des BN ist diese Behauptung jedoch nicht nachvollziehbar und daher inakzeptabel.

2. Weitere Informationen, Fragen

Der vorstehende Text ist der mehr allgemeine Teil der offiziellen Stellungnahme ohne die bearbeiteten Einzelpunkte.

Wer Einzelheiten will schickt eine E-Mail: Ruchlinski@t-online.de

Bund Naturschutz im Landkreis Mühldorf