Ablaufplan Volksbegehren
„Aus Liebe zum Wald“

Erster Schritt Antrag auf Volksbegehren:

Ein begründeter Antrag wird beim Innenministerium eingereicht. Dafür sind Unterschriften von 25.000 Stimmberechtigten nötig. Die Unterschriften müssen von den jeweiligen Gemeinden beglaubigt werden, d.h. die Eintragungen müssen in getrennten Listen nach Wohnsitz der Unterschreibenden gesammelt werden.
Zeitraum: Start ab 6. Juli bis Anfang August 2004.
Ergebnis: 106.000 Unterschriften


Zweiter Schritt Volksbegehren:

Binnen 2 Wochen müssen sich 10 % der Stimmberechtigten auf den Ämtern (Gemeinden; Städten) ein-tragen, das sind etwa 920.000 Bürgerinnen und Bürger. Dies wird die entscheidende Hürde sein.
Eintragungszeitraum: 16. bis 29. November 2004.


Dritter Schritt Volksentscheid:

Rechtsgültige Volksbegehren werden binnen drei Monaten im Landtag behandelt. Wenn der Landtag das Volksbegehren nicht als Gesetz annimmt, erfolgt binnen weiterer drei Monate der Volksentscheid. Hier genügt die einfache Mehrheit
In der Regel legt die Staatsregierung einen alternativen Gesetzentwurf zur Abstimmung mit vor. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs genügt die einfach Mehrheit.
Zeitraum: bis spätestens Mai 2005

[Begehren] [Begründung] [Veranstaltung]

Bund Naturschutz im Landkreis Mühldorf

Für Rückfragen und weitere Informationen:

Geschäftsstelle des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Bauernfeindstraße 23, 90471 Nürnberg, Tel. 0911/81 87 8-22, Fax 0911/86 95 68, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de
Aktionsbüro des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Joseph-Schlecht-Str. 1b, 85354 Freising, Tel. 08161/49 45-38 oder –81, Fax 08161/49 45-87, info@volksbegehren-wald.de