Ablaufplan Volksbegehren
„Aus Liebe zum Wald“
Erster Schritt
Antrag auf Volksbegehren:
Ein begründeter
Antrag wird beim Innenministerium eingereicht. Dafür sind Unterschriften
von 25.000 Stimmberechtigten nötig. Die Unterschriften müssen
von den jeweiligen Gemeinden beglaubigt werden, d.h. die Eintragungen
müssen in getrennten Listen nach Wohnsitz der Unterschreibenden
gesammelt werden.
Zeitraum: Start ab 6. Juli bis Anfang August 2004.
Ergebnis: 106.000 Unterschriften
Zweiter Schritt Volksbegehren:
Binnen 2 Wochen
müssen sich 10 % der Stimmberechtigten auf den Ämtern (Gemeinden;
Städten) ein-tragen, das sind etwa 920.000 Bürgerinnen und
Bürger. Dies wird die entscheidende Hürde sein.
Eintragungszeitraum: 16. bis 29. November 2004.
Dritter Schritt Volksentscheid:
Rechtsgültige
Volksbegehren werden binnen drei Monaten im Landtag behandelt. Wenn
der Landtag das Volksbegehren nicht als Gesetz annimmt, erfolgt binnen
weiterer drei Monate der Volksentscheid. Hier genügt die einfache
Mehrheit
In der Regel legt die Staatsregierung einen alternativen Gesetzentwurf
zur Abstimmung mit vor. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs genügt
die einfach Mehrheit.
Zeitraum: bis spätestens Mai 2005
[Begehren]
[Begründung] [Veranstaltung]
Bund Naturschutz
im Landkreis Mühldorf
Für Rückfragen
und weitere Informationen:
Geschäftsstelle
des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Bauernfeindstraße
23, 90471 Nürnberg, Tel. 0911/81 87 8-22, Fax 0911/86 95 68, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de
Aktionsbüro des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“,
Joseph-Schlecht-Str. 1b, 85354 Freising, Tel. 08161/49 45-38 oder –81,
Fax 08161/49 45-87, info@volksbegehren-wald.de