Begründung und Kernpunkte des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“

Die Wälder sind die grüne Lunge Bayerns. Sie sind unersetzlich für Klima-, Trinkwasser- und Hochwas-serschutz, als Lebensraum für Tausende von Tier- und Pflanzenarten sowie für die Erholung in ruhiger Waldnatur. Ein Drittel der Landesfläche Bayerns ist von Wald bedeckt, ein Drittel davon wiederum sind Staatswälder, die nach dem bayerischen Waldgesetz bisher in besonderem Maße der Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen dienen. 14% der Waldfläche sind Kommunalwälder, die ebenfalls diesen Zielsetzungen des Bayerischen Waldgesetzes unterliegen.

Der Beschluss der CSU-Landtagsfraktion vom 10. März 2004 und der anschließende Kabinettsbe-schluss zur „Forstreform“ bedrohen massiv die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Bayerns, vor allem in den öffentlichen Wäldern (Staats-, Gemeinde-, Stiftungswälder). Mit der so genannten Forstreform würden die langjährigen Bemühungen vieler Waldbesitzer, Förster, Wald-arbeiter und Verbände für einen besseren Wald in unserem Land scheitern. Das gilt für die vorbild-liche Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen im öffentlichen Wald genauso wie für die Umsetzung der naturnahen Waldwirtschaft und für den Umbau von Monokulturen in Mischwälder in allen Wäl-dern. Nur noch die Gewinnorientierung würde künftig der Maßstab sein. Dem Staatswald droht mittelfristig die Privatisierung.

Seit einem Dreivierteljahr haben viele Verbände versucht, die Staatsregierung von ihrem „Holz-weg“ abzubringen: Trotz einer Vielzahl von öffentlichen Veranstaltungen mit großer Medienreso-nanz, der Ablehnung der Reformvorschläge durch nahezu alle Experten bei Anhörungen und der großen Demonstration im Dezember 2003 in München haben Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion mit ihren Beschlüssen im März nahezu alle Kompromisslösungen abgelehnt. Schon im Herbst dieses Jahres soll die radikale Veränderung im Landtag beschlossen werden.

Die Unterstützer des Volksbegehrens haben sich im Wald Bündnis Bayern zusammengeschlossen und rufen die bayerische Bevölkerung auf, sich mit Hilfe dieses Volksbegehrens auf der Basis eines verbes-serten Waldgesetzes schützend vor den Wald zu stellen. Die vorbildliche Bewirtschaftung des öffentlichen Waldes mit seiner Bedeutung für den Artenschutz, den Trinkwasser- und Hochwasserschutz, für die Erho-lung und alle weiteren Schutzfunktionen muss auch in Zukunft gesichert werden. Der Vorrang dieser Ge-meinwohlfunktionen ist deshalb Herzstück eines novellierten bayerischen Waldgesetzes, das Gegen-stand des Volksbegehrens ist. Zusätzlich soll in das Waldgesetz eine Formulierung aufgenommen wer-den, die eine Privatisierung des Staatswaldes dauerhaft verhindert. Darüber hinaus soll eine unabhängi-ge, flächendeckende sowie am Gemeinwohl und den Belangen der Waldbesitzer orientierte Beratung der über 700.000 privaten Waldbesitzer gesichert werden, welche die nachhaltige und naturnahe Bewirtschaf-tung fördert.


Begründung

1. Zentrales Anliegen des Volksbegehrens ist es, die Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Bayerns zu sichern.

Von der so genannten Forstreform wären die Wälder Bayerns und insbesondere die Staats-, Gemeinde- und Stif-tungswälder und damit rund 50 Prozent der Wälder massiv betroffen. Eine besondere Bedeutung kommt bei der Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen dem öffentlichen Wald zu. Denn während diese Erfüllung für den Privatwald eine freiwillige Leistung ist, steht der öffentliche Wald vorrangig in der Pflicht, Leistungen für das Gemeinwohl zu erbringen, was vom Privatwald zu Recht nicht eingefordert werden kann. Unsere Wälder sind viel mehr als nur Holzlieferanten und Arbeitsfläche für Großmaschinen. Sie sichern unsere Lebensgrundlage, sie sind ein wesentli-cher Grund für die hohe Lebensqualität und das hohe Entwicklungspotential unseres Landes.

Wälder, und insbesondere naturnahe Wälder
- garantieren sauberes Trinkwasser
- dienen als natürlicher Hochwasserschutz
- sorgen für saubere Luft und gutes Klima
- erhalten die Vielfalt durch den Schutz von Tieren und Pflanzenarten
- bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten
- sind charakteristische und unverzichtbare Bestandteile des Landschaftsbildes und unserer bayerischen Hei-mat


2. Zwischenbilanz nach 30 Jahren Bayerisches Waldgesetz

Während früher die Förster überwiegend Jäger und Holzmacher waren, sollen sie sich nach den Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes von 1974 heute im umfassenden Sinn um alle Funktionen des Waldes kümmern. Ne-ben einer nachhaltigen Holznutzung ist auch eine Nachhaltigkeit in ökologischer und sozialer Hinsicht das Ziel. Zentraler Garant für diese umfassende Nachhaltigkeit ist die naturnahe Bewirtschaftung der Wälder, die für den Staatswald tatsächlich schon erste Erfolge zeigt.

In den letzten 20-30 Jahren gab es zahlreiche Erfolge und Fortschritte im Staatswald:
• mehr Naturverjüngung: Zwei Drittel der Staatswälder werden heute natürlich verjüngt;
• mehr alte und dicke Bäume: Spechte und Hirschkäfer können aufatmen;
• mehr Mischwald: das Trinkwasser wird es danken; z.B. wurden im Nürnberger Reichswald 15 Mio. Laub-bäumchen gepflanzt;
• mehr Schutzwaldsanierung: überlebenswichtig für den Alpenraum.

Diese Erfolge sind durch die Forstreform allerdings massiv gefährdet. Bereits die Einsparungen, Umstrukturierun-gen und die Hiebsatzerhöhungen infolge der Forstreform 1995 führten in den letzten Jahren zu Fehlentwicklun-gen, die selbst die Spitze der Forstverwaltung als eine nicht mehr nachhaltige Waldwirtschaft bezeichnet. Die Forstreform 2004 würde diesen negativen Trend noch massiv verstärken. So ist in den letzten 20 Jahren der Holz-einschlag im Staatswald von 3 Mio auf derzeit 5.4 Mio Festmeter erhöht worden. In den letzten 10 Jahren wurden das Forstpersonal und die Waldarbeiter um 30% verringert.


3. Folgende Gefahren und negative Folgen drohen durch die von der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion beschlossene „Forstreform“

Für den Staatswald:
• Geplante neue Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts mit absolut gewinnorientierter Bewirtschaftung als Zwischenschritt zur endgültigen Privatisierung in Form einer GmbH oder AG.
• Die vorbildliche Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Staatswald ist finanziell nicht gesichert. Die Finanzierung der meisten dieser sog. Gemeinwohlfunktionen müsste der staatliche Forstbetrieb aus dem lau-fenden Betrieb finanzieren. Einzelne „besondere“ Gemeinwohlfunktionen werden zwar extern, aber nur über unsichere allgemeine Förderprogramme gesichert, die bei Haushaltsengpässen regelmäßig ausgesetzt wer-den können. Außerdem stünde bei diesen Förderprogrammen der Staatswald in Konkurrenz zu Körperschafts- und Privatwäldern.
• Zerschlagung der Einheitsforstämter und Aufteilung in einen eigenständigen Staatsforstbetrieb mit Renditeori-entierung und eine Hoheits-/Beratungsverwaltung an den 47 Landwirtschaftsämtern schafft unnötige doppelte Verwaltungsstrukturen und vernichtet die Kosten sparenden Synergieeffekte durch die organisatorischen Vor-teile des Einheitsforstamts.
• Drastische Reduktion der Forstbetriebe (heute 128 Forstämter auf 35 Forstbetriebe) und des Fachpersonals (nach Reduktion um über 30% seit 1993 nochmals ein Minus um 20 % geplant),
• Verschlechterungen bei der Jagd: Künftig sollen Landratsämter als Jagdbehörde für den Staatswald zuständig sein, was einen bürokratischen Mehraufwand und eine Verschlechterung der Waldsituation mit sich bringen wird. Außerdem wird eine vermehrte Verpachtung des Staatswaldes diskutiert bzw. von der Spitze des Landes-jagdverbandes gefordert, um die Einnahmen zu erhöhen.

Für den Körperschaftswald
Die bisherige staatliche Unterstützung bei der Bewirtschaftung wird Zug um Zug abgebaut und soll nach 10 bis 15 Jahren ganz wegfallen, so dass sich die Kosten der Bewirtschaftung sehr stark erhöhen. Dies wird außerdem dazu führen, dass die bisherige Verpflichtung zur vorbildlichen Waldwirtschaft entfallen wird oder Gemeinden gezwun-gen sein werden, ihren Wald zu verkaufen. Beschlossen ist bereits der Wegfall der Vorbildlichkeit und damit auf Dauer auch die staatlichen Unterstützung für die über 100.000 Hektar Stiftungswälder in Bayern. Gleiches gilt für die bislang gleichgestellten Kirchenwälder.

Für den Privatwald
Die staatliche Unterstützung und Beratung wird deutlich eingeschränkt. Im Falle einer Verlagerung der Beratung auf private Forstliche Zusammenschlüsse (FZ) wäre der überwiegende Teil der Privatwaldbesitzer, von der Bera-tung durch die FZ ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied in den FZ sind.

Forstliche Zusammenschlüsse (FZ)
Viele FZ, die bislang mit hohem Engagement ehrenamtlich geführt werden, und viele kleine FZ stehen aufgrund der geplanten Forstreform vor dem Aus. Warum ist das so? Sie werden sich nicht gegen die übermächtige Konkur-renz durch den stark gewinnwirtschaftlich ausrichteten Staatsforst als größten Waldbesitzer Mitteleuropas und den damit verstärkten Konzentrationsprozess auf der Holzkäuferseite behaupten können. Sehr kritisch für die FZ wäre auch der Rückzug der bisher in den FZ mit organisierten Körperschaftswälder, der aufgrund der Vorgaben durch die Forstreform zu erwarten ist. Diese Forstreform führt zu Entsolidarisierung der Waldbesitzer und schwächt die Stellung der FZ. Selbst gut funktionierende Forstbetriebsgemeinschaften werden durch die fehlenden Forstleute vor Ort geschwächt.


Weitere Folgen der drohenden „Forstreform“
• Der Zugriff auf Wald aller Besitzarten als Flächenreserve für Straßen- und Baumaßnahmen würde wesentlich erleichtert, weil mit der Zerschlagung der waldschützenden Forstämter eine unabhängige Stellungnahme schwieriger wird.
• Die Staatswälder sind bedroht, weil der Zugriff auf Bodenschätze im Staatswald wie Sand, Kies, Gesteine erleichtert werden würde, wenn der Staatsforstbetrieb vorrangig gewinnorientiert arbeiten muss, z.B. geplan-ter Diabasabbau in den Saalforsten.
• Die Staatswälder gerade in Ballungsräumen und angrenzend an Siedlungen sind bedroht, weil ein eigenstän-diger, vorrangig Gewinn orientierter Forstbetrieb sehr daran interessiert sein wird, Waldflächen für Bau-/Infrastrukturmaßnahmen zu vermarkten.
• Es besteht die Gefahr, dass der Grundsatz Wald vor Wild ausgehöhlt wird.
• Alte Bäume, die für den Waldnaturschutz und die Biodiversität im Wald zentrale Bedeutung haben, sind in größter Gefahr. Die Holznutzung im Staatswald, die bereits in den letzten Jahren die Grenze der Nachhaltig-keit erreicht bzw. sogar überschritten haben, würde nochmals stark erhöht. Dies belegen die aktuellen Pla-nungen für 2004, die eine Übernutzung vorsehen, bevorzugt durch Einschlag alter Bäume.
• Die Holzgroßindustrie steht Gewehr bei Fuß, um die hohen Holzvorräte und alten Bäume in Bayerns Wäldern möglichst billig auszubeuten. Ein Rückzug des Staates aus der Beratung und ein deutlicher Abbau des Fach-personals im Staatswald kann dazu führen, dass künftig Fahrer von großen Holzerntemaschinen die Vorga-ben für die Waldwirtschaft machen.
• Ein dramatischer Abbau des Forstpersonals hätte zur Folge, dass mehr Großmaschinen die Arbeit im Wald erledigen. Weil diese sehr teuer sind, müssen sie möglichst 24 Stunden am Tag und das ganze Jahr über lau-fen. Im Vorgriff dazu wurde bereits das Nachtarbeitsverbot durch die jüngste Änderung des bayerischen Waldgesetzes abgeschafft. Ungünstige Witterungsverhältnisse können ebenso kaum berücksichtigt werden, d.h. die Wege und Rückegassen im Wald werden auch im durch Regen aufgeweichten Zustand immer stärker belastet und damit tief zerfurcht und zerfahren.
• Die gewinnorientierte Anstalt öffentlichen Rechts, welche den Staatswald bewirtschaftet, hat in Zukunft keine eigenen zusätzlichen Mittel zur Verfügung, um z.B. Waldwege nach der Holzernte wieder für die Erholungs-suchenden herzurichten; d.h. die Erholungsfunktion der Wälder wird drastisch abnehmen.


4. Gute Waldqualität ist ihren Preis wert

Die Kosten für die gesamte Waldwirtschaft mit gerade 0,4 % Anteil am Bay. Staatshaushalt sind ohnehin für 30% der gesamten Landesfläche gering und bieten ohne zusätzliche Schäden für kommende Generationen kein nen-nenswertes Einsparpotential. Den einzelnen Bürger kostet diese Vorsorge für einen intakten Wald gerade einmal 10 € pro Jahr. Deshalb sichert das Volksbegehren durch die vorgeschlagene Änderung des Bayerischen Waldge-setzes unsere Waldwirtschaftsqualität.


5. Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“– Kernpunkte der Gesetzentwürfe

Die naturnahe Bewirtschaftung und die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen sind gut investiertes Geld für künftige Generationen und helfen Millionenbeträge für Katastrophen, Folgelasten wie Hochwasserschäden oder Trinkwasseraufbereitung zu vermeiden. Dies darf nicht durch sogenannte Reformen auf´s Spiel gesetzt wer-den, die nur kurzfristige Einsparungen und zweifelhafte Gewinnerhöhungen zum Ziel haben. Mit dem Bayerischen Waldgesetz und einer naturnahen Waldwirtschaft wurde der richtige Weg eingeschlagen, aber wir stehen erst am Anfang des Weges und es gilt die erreichten Fortschritte zu sichern und in Zukunft verstärkt auszubauen, durch das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“.


• Es ist allgemein anerkannt, dass die Wälder vielfältige Leistungen für die Allgemeinheit vollbringen, z.B. Trinkwasserschutz, Hochwasserschutz, Bodenschutz. Um die Bedeutung dieser Waldfunktionen herauszustellen, werden die Gemeinwohlaufgaben des Waldes klar definiert und als eigener Artikel im Waldgesetz aufgeführt.
• Die vorrangige und von klassischen Einnahmen aus Holzverkauf und Nebennutzungen unabhängige Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben für den öffentlichen Wald wird im Gesetz verankert.
• Durch die naturnahe Ausrichtung der Waldwirtschaft und mit der Durchsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild werden erhebliche Kosten gespart.
• Der Staatswald wird im Gesetz in seinem Flächenbestand und in öffentlich-rechtlicher Träger
schaft auf Dauer gesichert; der schleichenden Privatisierung des Staatswaldes wird damit ein
Riegel vorgeschoben.
• Die Körperschaftswälder erhalten eine besondere und dauerhafte Förderung, da sie ebenfalls vorrangig die Gemeinwohlaufgaben erfüllen müssen.
• Die Privatwaldberatung erfolgt weiter durch den unabhängigen und dem Gemeinwohl verpflichteten Förs-ter.
• Bürokratie und Hierarchien werden abgebaut, indem Forstämter als Kompetenzzentren für den Wald gesi-chert und die Synergievorteile des bisherigen Einheitsforstamts genutzt werden. Die Forstdirektionen werden verschlankt und als Abteilungen in die Regierungen eingegliedert. Dadurch lassen sich Kosten sparen, oh-ne den Wald zu gefährden.

Die Beauftragten des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“

Prof. Dr. Hubert Weiger, Bund Naturschutz in Bayern

Karl-Friedrich Sinner, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft
Sebastian Schönauer, Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern
Wolf Guglhör, Verein zum Schutz der Bergwelt
Johann Kornprobst, Forstdirektor a.D.

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Bund Naturschutz im Landkreis Mühldorf

Für Rückfragen und weitere Informationen:

Geschäftsstelle des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Bauernfeindstraße 23, 90471 Nürnberg, Tel. 0911/81 87 8-22, Fax 0911/86 95 68, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de
Aktionsbüro des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Joseph-Schlecht-Str. 1b, 85354 Freising, Tel. 08161/49 45-38 oder –81, Fax 08161/49 45-87, info@volksbegehren-wald.de