Begründung und Kernpunkte
des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“
Die Wälder sind die
grüne Lunge Bayerns. Sie sind unersetzlich für Klima-, Trinkwasser-
und Hochwas-serschutz, als Lebensraum für Tausende von Tier- und
Pflanzenarten sowie für die Erholung in ruhiger Waldnatur. Ein
Drittel der Landesfläche Bayerns ist von Wald bedeckt, ein Drittel
davon wiederum sind Staatswälder, die nach dem bayerischen Waldgesetz
bisher in besonderem Maße der Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen
dienen. 14% der Waldfläche sind Kommunalwälder, die ebenfalls
diesen Zielsetzungen des Bayerischen Waldgesetzes unterliegen.
Der Beschluss der CSU-Landtagsfraktion
vom 10. März 2004 und der anschließende Kabinettsbe-schluss
zur „Forstreform“ bedrohen massiv die Schutz- und Erholungsfunktionen
der Wälder Bayerns, vor allem in den öffentlichen Wäldern
(Staats-, Gemeinde-, Stiftungswälder). Mit der so genannten Forstreform
würden die langjährigen Bemühungen vieler Waldbesitzer,
Förster, Wald-arbeiter und Verbände für einen besseren
Wald in unserem Land scheitern. Das gilt für die vorbild-liche
Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen im öffentlichen Wald genauso
wie für die Umsetzung der naturnahen Waldwirtschaft und für
den Umbau von Monokulturen in Mischwälder in allen Wäl-dern.
Nur noch die Gewinnorientierung würde künftig der Maßstab
sein. Dem Staatswald droht mittelfristig die Privatisierung.
Seit einem Dreivierteljahr
haben viele Verbände versucht, die Staatsregierung von ihrem „Holz-weg“
abzubringen: Trotz einer Vielzahl von öffentlichen Veranstaltungen
mit großer Medienreso-nanz, der Ablehnung der Reformvorschläge
durch nahezu alle Experten bei Anhörungen und der großen
Demonstration im Dezember 2003 in München haben Staatsregierung
und CSU-Landtagsfraktion mit ihren Beschlüssen im März nahezu
alle Kompromisslösungen abgelehnt. Schon im Herbst dieses Jahres
soll die radikale Veränderung im Landtag beschlossen werden.
Die Unterstützer des
Volksbegehrens haben sich im Wald Bündnis Bayern zusammengeschlossen
und rufen die bayerische Bevölkerung auf, sich mit Hilfe dieses
Volksbegehrens auf der Basis eines verbes-serten Waldgesetzes schützend
vor den Wald zu stellen. Die vorbildliche Bewirtschaftung des öffentlichen
Waldes mit seiner Bedeutung für den Artenschutz, den Trinkwasser-
und Hochwasserschutz, für die Erho-lung und alle weiteren Schutzfunktionen
muss auch in Zukunft gesichert werden. Der Vorrang dieser Ge-meinwohlfunktionen
ist deshalb Herzstück eines novellierten bayerischen Waldgesetzes,
das Gegen-stand des Volksbegehrens ist. Zusätzlich soll in das
Waldgesetz eine Formulierung aufgenommen wer-den, die eine Privatisierung
des Staatswaldes dauerhaft verhindert. Darüber hinaus soll eine
unabhängi-ge, flächendeckende sowie am Gemeinwohl und den
Belangen der Waldbesitzer orientierte Beratung der über 700.000
privaten Waldbesitzer gesichert werden, welche die nachhaltige und naturnahe
Bewirtschaf-tung fördert.
Begründung
1. Zentrales Anliegen
des Volksbegehrens ist es, die Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen
der Wälder Bayerns zu sichern.
Von der so genannten Forstreform
wären die Wälder Bayerns und insbesondere die Staats-, Gemeinde-
und Stif-tungswälder und damit rund 50 Prozent der Wälder
massiv betroffen. Eine besondere Bedeutung kommt bei der Erfüllung
der Gemeinwohlfunktionen dem öffentlichen Wald zu. Denn während
diese Erfüllung für den Privatwald eine freiwillige Leistung
ist, steht der öffentliche Wald vorrangig in der Pflicht, Leistungen
für das Gemeinwohl zu erbringen, was vom Privatwald zu Recht nicht
eingefordert werden kann. Unsere Wälder sind viel mehr als nur
Holzlieferanten und Arbeitsfläche für Großmaschinen.
Sie sichern unsere Lebensgrundlage, sie sind ein wesentli-cher Grund
für die hohe Lebensqualität und das hohe Entwicklungspotential
unseres Landes.
Wälder, und insbesondere
naturnahe Wälder
- garantieren sauberes Trinkwasser
- dienen als natürlicher Hochwasserschutz
- sorgen für saubere Luft und gutes Klima
- erhalten die Vielfalt durch den Schutz von Tieren und Pflanzenarten
- bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten
- sind charakteristische und unverzichtbare Bestandteile des Landschaftsbildes
und unserer bayerischen Hei-mat
2. Zwischenbilanz nach 30 Jahren Bayerisches Waldgesetz
Während früher
die Förster überwiegend Jäger und Holzmacher waren, sollen
sie sich nach den Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes von 1974 heute
im umfassenden Sinn um alle Funktionen des Waldes kümmern. Ne-ben
einer nachhaltigen Holznutzung ist auch eine Nachhaltigkeit in ökologischer
und sozialer Hinsicht das Ziel. Zentraler Garant für diese umfassende
Nachhaltigkeit ist die naturnahe Bewirtschaftung der Wälder, die
für den Staatswald tatsächlich schon erste Erfolge zeigt.
In den letzten 20-30 Jahren
gab es zahlreiche Erfolge und Fortschritte im Staatswald:
• mehr Naturverjüngung: Zwei Drittel der Staatswälder
werden heute natürlich verjüngt;
• mehr alte und dicke Bäume: Spechte und Hirschkäfer
können aufatmen;
• mehr Mischwald: das Trinkwasser wird es danken; z.B. wurden
im Nürnberger Reichswald 15 Mio. Laub-bäumchen gepflanzt;
• mehr Schutzwaldsanierung: überlebenswichtig für den
Alpenraum.
Diese Erfolge sind durch
die Forstreform allerdings massiv gefährdet. Bereits die Einsparungen,
Umstrukturierun-gen und die Hiebsatzerhöhungen infolge der Forstreform
1995 führten in den letzten Jahren zu Fehlentwicklun-gen, die selbst
die Spitze der Forstverwaltung als eine nicht mehr nachhaltige Waldwirtschaft
bezeichnet. Die Forstreform 2004 würde diesen negativen Trend noch
massiv verstärken. So ist in den letzten 20 Jahren der Holz-einschlag
im Staatswald von 3 Mio auf derzeit 5.4 Mio Festmeter erhöht worden.
In den letzten 10 Jahren wurden das Forstpersonal und die Waldarbeiter
um 30% verringert.
3. Folgende Gefahren und negative Folgen drohen durch die von der Staatsregierung
und der CSU-Landtagsfraktion beschlossene „Forstreform“
Für den Staatswald:
• Geplante neue Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
mit absolut gewinnorientierter Bewirtschaftung als Zwischenschritt zur
endgültigen Privatisierung in Form einer GmbH oder AG.
• Die vorbildliche Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen
im Staatswald ist finanziell nicht gesichert. Die Finanzierung der meisten
dieser sog. Gemeinwohlfunktionen müsste der staatliche Forstbetrieb
aus dem lau-fenden Betrieb finanzieren. Einzelne „besondere“
Gemeinwohlfunktionen werden zwar extern, aber nur über unsichere
allgemeine Förderprogramme gesichert, die bei Haushaltsengpässen
regelmäßig ausgesetzt wer-den können. Außerdem
stünde bei diesen Förderprogrammen der Staatswald in Konkurrenz
zu Körperschafts- und Privatwäldern.
• Zerschlagung der Einheitsforstämter und Aufteilung in einen
eigenständigen Staatsforstbetrieb mit Renditeori-entierung und
eine Hoheits-/Beratungsverwaltung an den 47 Landwirtschaftsämtern
schafft unnötige doppelte Verwaltungsstrukturen und vernichtet
die Kosten sparenden Synergieeffekte durch die organisatorischen Vor-teile
des Einheitsforstamts.
• Drastische Reduktion der Forstbetriebe (heute 128 Forstämter
auf 35 Forstbetriebe) und des Fachpersonals (nach Reduktion um über
30% seit 1993 nochmals ein Minus um 20 % geplant),
• Verschlechterungen bei der Jagd: Künftig sollen Landratsämter
als Jagdbehörde für den Staatswald zuständig sein, was
einen bürokratischen Mehraufwand und eine Verschlechterung der
Waldsituation mit sich bringen wird. Außerdem wird eine vermehrte
Verpachtung des Staatswaldes diskutiert bzw. von der Spitze des Landes-jagdverbandes
gefordert, um die Einnahmen zu erhöhen.
Für den Körperschaftswald
Die bisherige staatliche Unterstützung bei der Bewirtschaftung
wird Zug um Zug abgebaut und soll nach 10 bis 15 Jahren ganz wegfallen,
so dass sich die Kosten der Bewirtschaftung sehr stark erhöhen.
Dies wird außerdem dazu führen, dass die bisherige Verpflichtung
zur vorbildlichen Waldwirtschaft entfallen wird oder Gemeinden gezwun-gen
sein werden, ihren Wald zu verkaufen. Beschlossen ist bereits der Wegfall
der Vorbildlichkeit und damit auf Dauer auch die staatlichen Unterstützung
für die über 100.000 Hektar Stiftungswälder in Bayern.
Gleiches gilt für die bislang gleichgestellten Kirchenwälder.
Für den Privatwald
Die staatliche Unterstützung und Beratung wird deutlich eingeschränkt.
Im Falle einer Verlagerung der Beratung auf private Forstliche Zusammenschlüsse
(FZ) wäre der überwiegende Teil der Privatwaldbesitzer, von
der Bera-tung durch die FZ ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied in
den FZ sind.
Forstliche Zusammenschlüsse
(FZ)
Viele FZ, die bislang mit hohem Engagement ehrenamtlich geführt
werden, und viele kleine FZ stehen aufgrund der geplanten Forstreform
vor dem Aus. Warum ist das so? Sie werden sich nicht gegen die übermächtige
Konkur-renz durch den stark gewinnwirtschaftlich ausrichteten Staatsforst
als größten Waldbesitzer Mitteleuropas und den damit verstärkten
Konzentrationsprozess auf der Holzkäuferseite behaupten können.
Sehr kritisch für die FZ wäre auch der Rückzug der bisher
in den FZ mit organisierten Körperschaftswälder, der aufgrund
der Vorgaben durch die Forstreform zu erwarten ist. Diese Forstreform
führt zu Entsolidarisierung der Waldbesitzer und schwächt
die Stellung der FZ. Selbst gut funktionierende Forstbetriebsgemeinschaften
werden durch die fehlenden Forstleute vor Ort geschwächt.
Weitere Folgen der drohenden „Forstreform“
• Der Zugriff auf Wald aller Besitzarten als Flächenreserve
für Straßen- und Baumaßnahmen würde wesentlich
erleichtert, weil mit der Zerschlagung der waldschützenden Forstämter
eine unabhängige Stellungnahme schwieriger wird.
• Die Staatswälder sind bedroht, weil der Zugriff auf Bodenschätze
im Staatswald wie Sand, Kies, Gesteine erleichtert werden würde,
wenn der Staatsforstbetrieb vorrangig gewinnorientiert arbeiten muss,
z.B. geplan-ter Diabasabbau in den Saalforsten.
• Die Staatswälder gerade in Ballungsräumen und angrenzend
an Siedlungen sind bedroht, weil ein eigenstän-diger, vorrangig
Gewinn orientierter Forstbetrieb sehr daran interessiert sein wird,
Waldflächen für Bau-/Infrastrukturmaßnahmen zu vermarkten.
• Es besteht die Gefahr, dass der Grundsatz Wald vor Wild ausgehöhlt
wird.
• Alte Bäume, die für den Waldnaturschutz und die Biodiversität
im Wald zentrale Bedeutung haben, sind in größter Gefahr.
Die Holznutzung im Staatswald, die bereits in den letzten Jahren die
Grenze der Nachhaltig-keit erreicht bzw. sogar überschritten haben,
würde nochmals stark erhöht. Dies belegen die aktuellen Pla-nungen
für 2004, die eine Übernutzung vorsehen, bevorzugt durch Einschlag
alter Bäume.
• Die Holzgroßindustrie steht Gewehr bei Fuß, um die
hohen Holzvorräte und alten Bäume in Bayerns Wäldern
möglichst billig auszubeuten. Ein Rückzug des Staates aus
der Beratung und ein deutlicher Abbau des Fach-personals im Staatswald
kann dazu führen, dass künftig Fahrer von großen Holzerntemaschinen
die Vorga-ben für die Waldwirtschaft machen.
• Ein dramatischer Abbau des Forstpersonals hätte zur Folge,
dass mehr Großmaschinen die Arbeit im Wald erledigen. Weil diese
sehr teuer sind, müssen sie möglichst 24 Stunden am Tag und
das ganze Jahr über lau-fen. Im Vorgriff dazu wurde bereits das
Nachtarbeitsverbot durch die jüngste Änderung des bayerischen
Waldgesetzes abgeschafft. Ungünstige Witterungsverhältnisse
können ebenso kaum berücksichtigt werden, d.h. die Wege und
Rückegassen im Wald werden auch im durch Regen aufgeweichten Zustand
immer stärker belastet und damit tief zerfurcht und zerfahren.
• Die gewinnorientierte Anstalt öffentlichen Rechts, welche
den Staatswald bewirtschaftet, hat in Zukunft keine eigenen zusätzlichen
Mittel zur Verfügung, um z.B. Waldwege nach der Holzernte wieder
für die Erholungs-suchenden herzurichten; d.h. die Erholungsfunktion
der Wälder wird drastisch abnehmen.
4. Gute Waldqualität ist ihren Preis wert
Die Kosten für die gesamte
Waldwirtschaft mit gerade 0,4 % Anteil am Bay. Staatshaushalt sind ohnehin
für 30% der gesamten Landesfläche gering und bieten ohne zusätzliche
Schäden für kommende Generationen kein nen-nenswertes Einsparpotential.
Den einzelnen Bürger kostet diese Vorsorge für einen intakten
Wald gerade einmal 10 € pro Jahr. Deshalb sichert das Volksbegehren
durch die vorgeschlagene Änderung des Bayerischen Waldge-setzes
unsere Waldwirtschaftsqualität.
5. Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“– Kernpunkte
der Gesetzentwürfe
Die naturnahe Bewirtschaftung
und die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen sind gut investiertes
Geld für künftige Generationen und helfen Millionenbeträge
für Katastrophen, Folgelasten wie Hochwasserschäden oder Trinkwasseraufbereitung
zu vermeiden. Dies darf nicht durch sogenannte Reformen auf´s
Spiel gesetzt wer-den, die nur kurzfristige Einsparungen und zweifelhafte
Gewinnerhöhungen zum Ziel haben. Mit dem Bayerischen Waldgesetz
und einer naturnahen Waldwirtschaft wurde der richtige Weg eingeschlagen,
aber wir stehen erst am Anfang des Weges und es gilt die erreichten
Fortschritte zu sichern und in Zukunft verstärkt auszubauen, durch
das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“.
• Es ist allgemein anerkannt, dass die Wälder vielfältige
Leistungen für die Allgemeinheit vollbringen, z.B. Trinkwasserschutz,
Hochwasserschutz, Bodenschutz. Um die Bedeutung dieser Waldfunktionen
herauszustellen, werden die Gemeinwohlaufgaben des Waldes klar definiert
und als eigener Artikel im Waldgesetz aufgeführt.
• Die vorrangige und von klassischen Einnahmen aus Holzverkauf
und Nebennutzungen unabhängige Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben
für den öffentlichen Wald wird im Gesetz verankert.
• Durch die naturnahe Ausrichtung der Waldwirtschaft und mit der
Durchsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild werden erhebliche Kosten
gespart.
• Der Staatswald wird im Gesetz in seinem Flächenbestand
und in öffentlich-rechtlicher Träger
schaft auf Dauer gesichert; der schleichenden Privatisierung des Staatswaldes
wird damit ein
Riegel vorgeschoben.
• Die Körperschaftswälder erhalten eine besondere und
dauerhafte Förderung, da sie ebenfalls vorrangig die Gemeinwohlaufgaben
erfüllen müssen.
• Die Privatwaldberatung erfolgt weiter durch den unabhängigen
und dem Gemeinwohl verpflichteten Förs-ter.
• Bürokratie und Hierarchien werden abgebaut, indem Forstämter
als Kompetenzzentren für den Wald gesi-chert und die Synergievorteile
des bisherigen Einheitsforstamts genutzt werden. Die Forstdirektionen
werden verschlankt und als Abteilungen in die Regierungen eingegliedert.
Dadurch lassen sich Kosten sparen, oh-ne den Wald zu gefährden.
Die Beauftragten des Volksbegehrens
„Aus Liebe zum Wald“
Prof. Dr. Hubert Weiger,
Bund Naturschutz in Bayern
Karl-Friedrich Sinner, Arbeitsgemeinschaft
Naturgemäße Waldwirtschaft
Sebastian Schönauer, Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung
in Bayern
Wolf Guglhör, Verein zum Schutz der Bergwelt
Johann Kornprobst, Forstdirektor a.D.
[Begehren]
[Ablaufplan] [Veranstaltung]
Bund Naturschutz
im Landkreis Mühldorf
Für Rückfragen
und weitere Informationen:
Geschäftsstelle
des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“, Bauernfeindstraße
23, 90471 Nürnberg, Tel. 0911/81 87 8-22, Fax 0911/86 95 68, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de
Aktionsbüro des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“,
Joseph-Schlecht-Str. 1b, 85354 Freising, Tel. 08161/49 45-38 oder –81,
Fax 08161/49 45-87, info@volksbegehren-wald.de